Reiner W.:  Hallo, ich habe davon gelesen, dass AVAYA Insolvenz angemeldet haben soll. Dadurch sind wir nun natürlich in unseren Investitionen in Bezug auf unser AVAYA-System verunsichert. Hat dies einen negativen Einfluss auf uns und unsere Versorgung mit AVAYA-Service und -Ersatzteilen?

LT-Webteam: Nein, hat es nicht! Zunächst einmal sind auch wir etwas durch die entsprechende Berichterstattung aufgerüttelt worden . Man muss jedoch genau hinschauen, wovon hier berichtet worden ist. Die Firma AVAYA Inc. hat am 19. Januar 2017 in den USA Gläubigerschutz gemäß Chapter 11 angemeldet. Dem ist seitens der Finanzbehörden jüngst auch zugestimmt worden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat.

Zudem ist davon auch nur die US-Mutterfirma von AVAYA betroffen und nicht die einzelnen Landesgesellschaften. Diese sind vorab mit ausreichend Kapital versorgt worden, um unbeeinflusst von der Anmeldung von Chapter 11 in den USA in ihren Märkten weiter Geschäfte betreiben zu können. Ferner hat die AVAYA Inc. von der CitiGroup auch eine Art Überbrückungskredit in Höhe von rund 725 Millionen US-Dollar erhalten, um den Geschäftsbetrieb entsprechend fortlaufend zu sichern. Hintergrund hierfür ist, dass das Geschäftsmodell von AVAYA für sich genommen extrem profitabel und damit gut funktionierend ist. Das Problem sind jedoch historisch bedingte Schulden in Höhe von rund 6 Milliarden US-Dollar, für die das Unternehmen jedes Jahr mehr als 400 Millionen US-Dollar an Zinszahlungen zu leisten hat. Bei einem Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) von nur rund 1 Milliarde US Dollar im zurückliegenden Geschäftsjahr wirkte dies für das Unternehmen als erdrückend.

Aus diesem Grund hat sich die Geschäftsleitung von AVAYA Inc. in den USA entschlossen, freiwillig entsprechenden Gläubigerschutz zu beantragen, um in dessen Rahmen mit den Gläubigern über den Erlass, Teilerlass oder die Stundung von Verbindlichkeiten zu verhandeln.

In den USA ist die Beantragung von Chapter 11 gerade für Großunternehmen kein ungewöhnlicher Vorgang. Es gibt eine Reihe historischer Beispiele, zuletzt während der Finanzkrise in den Jahren 2008/ 2009 durch die Autobauer Chrysler und GeneralMotors (GM). Beide Unternehmen sind nach entsprechender Restrukturierung gestärkt aus dem Gläubigerschutz wieder herausgetreten und sind heute als Fiat-Chrysler beziehungsweise weiterhin eigenständig als GeneralMotors am Markt erfolgreich aktiv.

Ähnliches ist von AVAYA zu erwarten. AVAYA ist ein zu großes und zu innovatives Unternehmen, um zu scheitern. Zu den wichtigsten Kunden zählen mehr als 80 Prozent der Fortune 500 Unternehmen, sehr umfassend die US-Regierung und auch das US-Militär. Allein deren Wechselkosten von AVAYA auf einen anderen Kommunikationstechnikhersteller würden die bestehende Schuldenlast des Unternehmens AVAYA vermutlich deutlich übersteigen.

Insofern gehen wir fest von einem Wiedererstarken des Unternehmens AVAYA am Ende des Chapter 11 Verfahrens aus, in veränderter und optimierter Struktur oder unter Beteiligung von neuen Kapitalgebern.

Für weiterführende Informationen finden Sie nachstehend ein von uns vorbereitetes Kundeninformationsschreiben. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link: Informationsschreiben zum Thema AVAYA Chapter 11

Wir hoffen, dass wir mit den vorstehenden Informationen eventuelle Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der Marke und den Produkten von AVAYA aus dem Weg räumen konnte.

Bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen gerne. Wenden Sie sich dazu bitte telefonisch an +49 (30) 986 003-198 oder per E-Mail an avaya-blog@lipinski-telekom.de.

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