Daniel W.: Ich habe eine Frage, die im Zusammenhang mit der neuen Datenschutzverordnung DSGVO steht. Durch die neue rechtliche Situation zum Datenschutz dürfen wir in unserem Unternehmen seit 28. Mai 2018 kein WhatsApp mehr nutzen. Diese Vorgabe hat uns unser Datenschutzbeauftragter gemacht. Nun sind wir ein Unternehmen mit mehr als 40 Mitarbeitern im Außendienst, die WhatsApp zum Chatten mit Kollegen und Geschäftskunden intensiv genutzt haben. Seit der Anweisung, dass wir WhatsApp nicht mehr nutzen dürfen, ist unsere Kommunikationsfähigkeit im Unternehmen nun stark einschränkt. Es gibt zahlreiche Beschwerden über diese Verschlechterung. Als IT-Leiter bin ich nun in der Schußlinie unserer Abteilungsleiter aus dem Vertrieb sowie des Vertriebsleiters und suche irgendeine eine schlaue Lösung als Ersatz. Können Sie uns diesbezüglich helfen? Hatten Sie eventuell eine ähnliche Anfrage bereits schon einmal und haben Lösungen?


LT-Webteam:
In der Tat, ist Ihre Frage aktuell nicht ungewöhnlich. Zudem hat Ihr Datenschutzbeauftragter auch Recht. WhatsApp steht in Bezug auf die DSGVO sehr deutlich in der Kritik. Die Server von WhatsApp stehen in den USA (also außerhalb der EU). Zudem gewährleistet WhatsApp nicht die Einhaltung der DSGVO, viel mehr gewährleistet nicht die Einhaltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Bei der Nutzung von WhatsApp werden die auf den Mobiltelefonen hinterlegten Kontakte durch WhatsApp abgegriffen. Dadurch gelangen diese Datensätze auf die Server von WhatsApp in den USA und werden dort gespeichert und könnten von dort sogar auch weitergeleitet werden. Somit liegt durch die Nutzung von WhatsApp ein eindeutiger Verstoß gegen die DSGVO vor, solange geschäftliche Kontaktdaten in dem Adressbuch, welches mit WhatsApp abgeglichen wird, enthalten sind und nicht mit jedem dieser Kontakte eine schriftliche Einwilligung zur WhatsApp-Nutzung vereinbart wurde, was nicht praktikabel ist.

Für die Erhaltung und Nutzung einer Chat-Funktionalität auch ohne WhatsApp gibt es auch andere, rechtssichere Lösungen. Es gibt Zusatzanwendungen, die man als Ergänzung zur bestehenden Telefonanlage installieren kann, mit Chat-Funktion sowie auch noch weiteren darüber hinausgehenden Unified Communications Funktionen (beispielsweise Videokommunikation). Bei diesen Alternativlösungen kann man den Serverort eigenständig definieren. Der Server kann dabei dann im eigenen Serverraum stehen oder im eigenen Rechenzentrum oder im Rechenzentrum des selbstgewählten Dienstleisters.

Solche Lösungen, die sich sehr tief in die vorhandene Kommunikationstechnik integrieren lassen, gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und auch von AVAYA oder als Ergänzung zu einem AVAYA Kommunikationssystem.

Für weitere Informationen bieten wir Ihnen gern ein detaillierteres Projektgespräch an.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: Telefonisch unter +49 (30) 986 003-198 oder per E-Mail an avaya-blog@lipinski-telekom.de.

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