Alexander S.: Wie die meisten Unternehmen haben auch wir unsere Mitarbeiter während des Corona Shut-Downs ins Home-Office geschickt. Alle haben sofort mitgezogen.
Dank unserer flexiblen IT-Abteilung, schnell getroffener Entscheidungen und auch durch Mitwirkung unserer Dienstleistungspartner war dies quasi unverzüglich möglich. In einigen Fällen haben wir eine kurze Zeit mit Übergangslösungen gearbeitet, haben nun aber seit Mitte Juni einen sehr guten und stabilen Status. Unser neues Normal sieht dabei den Betrieb nahezu der kompletten Unternehmensstruktur, inklusive unseres Customer Contact Service fast einheitlich aus dem Home-Office heraus vor.
Mit dem zunehmenden Einschwingen aller mit Covid19 und auch mit dem Ausblick, daß wir vermutlich noch sehr lange diese neuen Rahmenbedingungen bei unserer Arbeit haben werden, kommen in unserem Hause nun jedoch von einigen Personen Fragen zum Thema Arbeitsschutz und Home-Office auf.
Da Sie neben uns mit Sicherheit auch vielen anderen Unternehmen mit AVAYA Telefonanlage Lösungen fürs Home-Office eingerichtet haben und daher entsprechende Erfahrung haben werden, können Sie uns hierzu eventuell Hinweise geben?

LT-Webteam: Vielen Dank für Ihre zwar nicht direkt technische, aber interessante Frage.

Es ist richtig, neben Ihrem Haus haben wir in den Monaten März bis Juni 2020 eine sehr große Anzahl an Unternehmen mit AVAYA Kommunikationssystemen ins Home-Office verholfen. Auch aktuell ist dies noch immer eines der Top-Themen unserer Kunden.

Mit Blick auf Ihre Frage sollten Sie dabei beachten, wie Sie „Home-Office“ mit den Mitarbeitern definieren und vereinbaren.

Bei fest vereinbarten Telearbeitsplätzen, also Arbeitsplätzen, die der Arbeitgeber vertraglich mit dem Arbeitnehmer am Wohnort des Arbeitnehmers definiert und dafür auch die Ausstattung stellt, greift die Arbeitsstättenverordnung. Dann wird es erforderlich, daß der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz auch die Einhaltung des Arbeitsschutzes am Telearbeitsplatz gewährleistet und dies zudem regelmäßig auch kontrolliert.

Im Falle nur vorübergehend vereinbarter Tätigkeit im Home-Office oder bei vereinbartem mobilen Arbeiten greifen die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht.

Aus diesem Grund vereinbaren Unternehmen häufig auch mobiles Arbeiten anstelle von Home-Office oder Telearbeit. Dies macht die Angelegenheit klarer. Faktisch wird damit vereinbart, daß die Mitarbeiter ihre Arbeit an quasi jedem notwendigen Ort erbringen können. Technologisch bedeutet dies allerdings ein wenig mehr Aufwand, damit die Kommunikationsmittel auch ortsunabhängig, also an jedem beliebigen Ort sicher und professionell genutzt werden können.
Bei Ihrer Telefonanlage AVAYA Aura Communication Manager und Ihrem Call Center AVAYA CIE bietet sich dafür sehr gut der AVAYA IX Workplace als Software basierende Oberfläche an, ortsunabhängig also auch mobil zu arbeiten. Wie Sie wissen, ergibt sich in Kombination mit AVAYA IX Spaces daraus dann der perfekte digitale Arbeitsplatz.

Für weitere Fragen kommen Sie bitte gerne auf uns zu. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (30) 986 00 3-198 oder per E-Mail an avaya-blog@lipinski-telekom.de.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.