Sacha H.: In unserem Landkreis bin ich für den Gesundheitsdienst verantwortlich. Da wir uns in einer eher ländlich geprägten Region befinden, ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung für uns ein zunehmend großes Thema. Ich beobachte daher mit unseren Ansprechpartnern beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen sehr interessiert die Entwicklungen im Bereich der Telemedizin. Wir überlegen aktuell, ein eigenes Pilotprojekt dazu zu starten. Dabei wollen wir jedoch mit Blick auf den Datenschutz bewußt professionelle und zuverlässige Videokonferenztechnik einsetzen. Welche Angebote hierzu können Sie uns mit AVAYA Technik unterbreiten? Können wir uns dies einmal ansehen und eventuell testen?

LT-Webteam: Vielen Dank für Ihre spannende Frage. Mit Telemedizin adressieren Sie ein sehr aktuelles Thema. Wie Sie es wissen werden, ist Telemedizin spätestens seit dem E-Health-Gesetz aus dem Jahr 2015 von zunehmend großer Bedeutung verbunden mit verschiedenen Wirkrichtungen. Diese umfassen zahlreiche bereits umgesetzte Veränderungen und ebenso aber auch geplante weiterführende Innovationen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. Der gemeinsame Nenner sind dabei die Effektivierung und die Optimierung im Gesundheitswesen durch Nutzung moderner Technologien.

In Bezug auf Ihre Frage nach Videotelefonie im Rahmen der telemedizinischen Betreuung ist diese seit April 2017 für die Versorgung von Bestandspatienten insbesondere zur Verlaufskontrolle durch Ärzte erlaubt. Im Mai 2018 wurde darüber hinaus das Fernbehandlungsverbot auf dem 121. Deutschen Ärztetag gekippt. Regelungen zur Abrechnung der entsprechenden Dienste mit den Krankenkassen wurden geschaffen.

Es gibt seit dem zahlreiche Pilotprojekte in verschiedenen Städten und Gemeinden Deutschlands, auch unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sowie der gesetzlichen und privaten Krankenkassen selbst. Die Kassenärztliche Bundevereinigung hat ihrerseits Hinweise und Vorgaben zum Thema Videosprechstunde zur weiteren Vertiefung erreichbar beispielsweise über den nachstehenden Link veröffentlicht: Informationen der Kassenärztlichen Bundevereinigung zum Thema Videosprechstunde.

Die technischen Vorgaben in Bezug auf den Datenschutz und die technische Sicherheit der Videosprechstunde können mit freien Videokonferenzdiensten wie zum Beispiel Skype oder Google Hangouts nicht erfüllt werden. Durch Einbeziehung der professionellen Videokonferenzlösungen von AVAYA würde eine Videosprechstunde jedoch sicher und für die Patienten einfach zu bedienen umgesetzt werden können. Es gibt bereits auch Referenzen bei denen Videosprechstunden mit AVAYA Technologie erfolgreich umgesetzt worden sind.

Zu Ihrem Pilotprojekt der Umsetzung von Videosprechstunden in Ihrem Landkreis würden wir Sie sehr gern weiterführend beraten und bei der Umsetzung natürlich auch unterstützen. Ebenso Lösungspräsentationen und Teststellungen können wir mit Ihnen hierzu sehr gerne vereinbaren.

Sie erreichen uns dazu telefonisch unter +49 (30) 986 003-198 oder ganz einfach per E-Mail an avaya-blog@lipinski-telekom.de.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.