Udo S.: Wir haben in unserem Hotel eine Telefonanlage vom Typ AVAYA Integral 5. Nachdem wir uns nun auf die hoffentlich bald anstehende Wiedereröffnung vorbereiten, mußten wir feststellen, daß die Telefonanlage leider nicht mehr funktioniert. Können Sie uns helfen?

LT-Webteam: Vielen Dank für Ihre aktuelle Frage.

Ganz ähnliche Fragen erreichen uns in letzter Zeit häufiger. Vermutlich haben Sie während des Lock-Downs Ihr Hotel geschlossen und dabei auch die Telefonanlage abgeschaltet. Gerade vormals lange in Betrieb befindliche Netzteile verzeihen ein plötzliches oder zeitweises Abschalten nicht. Sie fallen dann durch das Ausschalten häufig aus.

Dies betrifft auch Netzteile anderer technischer Systeme, also nicht nur von Telefonanlagen und auch nicht nur von Telefonanlagen vom Typ AVAYA Integral 5.

Sie sollten auch bedenken, daß Ihre Telefonanlage mindestens 8 Jahre alt sein wird. Denn damals wurde die Telefonanlage AVAYA Integral 5 letztmalig verkauft. Vermutlich wird sie sogar 10, 15 oder 20 Jahre alt sein. Sie nutzen also wirklich eine sehr, sehr alte Telefonanlage. Wenn diese dann jetzt nach einem Stromausfall ausfällt, kann man das auch einfach über das Alter der Komponenten erklären.

Wir können Ihnen nun natürlich einen Techniker von uns zu einem Serviceeinsatz schicken, um zu prüfen, ob und wie wir Ihnen helfen könnte, um Ihre Telefonanlage AVAYA Integral 5 eventuell wieder in Betrieb zu nehmen. Jedoch sollten Sie überlegen, ob es jetzt nicht wirtschaftlicher und auch an der Zeit ist, lieber in eine neue Telefonanlage für Ihr Hotel zu investieren. Gerade wenn das Reisegeschäft nun wieder anzieht, sollte Ihre Telefonanlage zuverlässig funktionieren. Die Telefonanlage in Hotels ist wichtig für Buchungsanfragen, für den Gästekomfort und aber auch für Fragen der Sicherheit der Gäste.

Wußten Sie, daß Sie sich die Investition in eine neue Telefonanlage auch fördern lassen können?

Gerade als Hotel, Sie hatten vermutlich über mehrere Monate geschlossen, werden Sie massive Umsatzeinbußen erlebt haben. Wenn diese 2020 verglichen mit dem Jahr 2019 mindestens 30% betragen haben, könnten Sie anspruchsberechtigt für die Überbrückungshilfe III des Bundes sein. Siehe: Link zur Quelle beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Zusammenfassung zu den jüngsten Vereinfachungen und Aufstockungen der Überbrückungshilfe III erreichen Sie nachstehend: Link zum Download beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Neben einer Fixkostenhilfe werden Investitionskosten in notwendige Hygienekonzepte bezuschußt. Es werden aber auch Investitionen in die Digitalisierung gefördert. Dazu gehört ausdrücklich auch die Anschaffung einer neuen IP-fähigen Telefonanlage. Bis zu 20.000 EUR werden einmalig durch den Bund für sogenannte Digitalinvestitionen bezuschußt. Förderzeitraum ist dabei November 2020 bis Juni 2021.

Sollten Sie weiterführende Fragen haben, beraten wir Sie gern. Ebenso unterstützen wir Sie auch gern mit der Erstellung eines passenden Angebotes zum Austausch Ihrer vorhandenen Telefonanlage. Zwecks terminlicher Abstimmung und Klärung weiterer Detailfragen erreichen Sie uns telefonisch unter +49 (30) 986 00 3-198 oder per E-Mail an avaya-blog@lipinski-telekom.de.

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