Sven T.: In den „AVAYA E- Notification – Updates“ vom 07.10.2021 habe ich gesehen, daß AVAYA das AVAYA Aura Release R8.x auf End of Sale gesetzt hat. Wir betreiben in unserem Unternehmen seit Jahren einen sehr umfangreichen AVAYA Aura Communication Manager. Wir haben diesen gerade erst in diesem Frühjahr auf das Release R8.1 hochrüsten lassen. Was bedeutet das End of Sale Datum nun für uns. Müssen wir jetzt etwa schon wieder hochrüsten?

LT-Webteam: Vielen Dank für Ihre aktuelle Frage.

Der normale Produktlebenszyklus bei AVAYA sieht regelmäßige Weiterentwicklungen der Software vor. In dem Zusammenhang werden neben regelmäßigen Updates innerhalb des Release-Standes auch neue Major Releases (Zahl vor dem Punkt) veröffentlicht. Das ist allgemein üblich in der IT-Welt.

Darüber hinaus unterstützt AVAYA immer nur den jeweils aktuellen Software Release-Stand sowie die einen Major Release-Stand ältere Software durch den Hersteller Software Support. Somit besteht für die Nutzer die Notwendigkeit, das System regelmäßig hochzurüsten. Offenbar ist dies bei Ihnen im Frühjahr dieses Jahres, wie Sie es schreiben, auch bereits erfolgt.

In dem AVAYA E- Notification – Updates“ vom 07.10.2021 wird als End of Sale Datum für Lizenzen zum AVAYA Aura Release Stand R8.x der 12.12.2021 angegeben. Dies bezieht sich auf den Neuerwerb oder den Bezug von Lizenzen für ein Upgrade eines AVAYA Aura Communication Managers und aber auch vom AVAYA Call Center Elite. Lizenzen für Erweiterungen vorhandener Bestandssystemen im Release Stand R8.x können darüber hinaus noch bis Mitte Dezember 2022 gekauft werden.

Insofern müssen Sie bei Ihrem bereits auf dem Release Stand R8.1 befindlichen AVAYA Aura System zur Zeit nichts weiter unternehmen. Sie sollten die Information nur für Ihre zukünftigen Planungen berücksichtigen.

Einzig, wenn sich Ihr AVAYA Aura System vor dem 12.12.2021 noch auf einem älteren Release Stand als R8.x befinden würde, hätten Sie die Notwendigkeit, die Lizenzen für die Hochrüstung schnell zu beziehen und die Hochrüstung zu planen. Denn nach dem 12.12.2021 können AVAYA R8.x Lizenzen im Rahmen von Neuanschaffungen oder Upgrades nicht mehr bezogen werden (Dies betrifft nicht Systemerweiterungen.).
Allerdings müßte man zwei oder drei Tage Bearbeitungsreserve vor dem 12.12.2021 einplanen, da die Lizenzen im Rahmen der Bestellung formal erst erzeugt werden müssen. Die bezogenen Lizenzen müssen allerdings innerhalb einer durch AVAYA eingeräumten Frist aktiviert, die Hochrüstung muß also vorgenommen werden. Auf Lager legen kann man sich die Upgrade-Lizenzen nicht.

Das Verkaufsende bedeutet dennoch für alle AVAYA Aura Nutzer eine tiefgreifende Veränderung.

Nach dem 12.12.2021 können AVAYA R8.x Lizenzen nicht mehr gekauft, nur noch im Rahmen des Subscription Modells bei AVAYA gemietet bzw. abonniert werden. Dabei beinhaltet der für die Lizenznutzung zu zahlende Subscription Betrag jeweils bereits auch schon den anteiligen Betrag für den AVAYA Software Support.

AVAYA will mit dieser Umstellung auf Subscription (Abonnement), die Kunden auf die Gegebenheiten bei Cloud-Lösungen vorbereiten. Auch wenn es sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Cloud-Lösung handelt, will AVAYA die Kunden damit offenbar an die Abrechnungsmodalitäten von Cloud-Lösungen heranführen und gewöhnen.

Lizenzen zukünftiger neuer Major-Release Stände von AVAYA Aura (nach R8.x soll R10.x folgen) sollen dann nur noch über das Subscription Modell genutzt werden können. Ausnahmen von dieser Regel müssen über einen manuellen Prozeß beantragt und freigegeben werden. Zugleich will sich AVAYA zukünftig auch von den Numerierungen der Software Release-Stände lösen.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Gern können wir Sie auch zu konkreten Hochrüstprojekten oder zu Projekten für Lizenzerweiterungen beraten und natürlich auch in der technischen Umsetzung unterstützen. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (30) 986 00 3-198 oder per E-Mail an avaya-blog@lipinski-telekom.de.

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